Articles et publications
- Complices de la Shoah: Les Luxembourgeois du 101e bataillon de réserve de la police allemande
Les articles et publications sont présentés dans l’ordre chronologique de leur publication.
1962-1974
Zwei Ermittlungsverfahren in Hamburg gegen ehemalige Angehörige des Reserve-Polizeibataillons 101 (Res.Pol.Batl. 101; Bezeichnung zur Tatzeit in Polen: III./Polizeiregiment 25)
I – Hauptverfahren
gegen die Kompaniechefs Hoffmann und Wohlauf, sowie 12 weitere Offiziere des Res.Pol.Batl. 101
Ende 1962: Beginn der Ermittlungen
4. August 1966: Anklage
Staatsarchiv Hamburg, 213-12_0021_Band 013
Allgemeine Anklageformel
„… werden angeklagt,
im Distrikt Lublin des ehemaligen Generalgouvernements
in der Zeit von Ende Juni 1942 bis Anfang 1943
durch mehrere selbstständige Handlungen jeweils durch eine und dieselbe Handlung in wechselnder Beteiligung gemeinschaftlich handelnd
anderen zur Begehung von als Verbrechen mit Strafe bedrohten Handlungen, nämlich der vorsätzlich und aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam durchgeführten Tötung einer unbestimmten Zahl von Menschen, durch Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben,
indem sie
während des angegebenen Zeitraumes als Angehörige des Reserve-Polizei-Bataillons 101 (bzw. III./Polizeiregiment 25) im Distrikt Lublin fortlaufend an der Judenvernichtung teilnahmen und hierbei die Räumung der Ortschaften des Distrikts von der jüdischen Bevölkerung zur Verschleppung in die Massenvernichtungslager sowie Massen- und Einzelerschießungen jüdischer Menschen, darunter auch Frauen, Kinder, Greise, Kranke und Gebrechliche, durchführten; ….“ (Anklageschrift, S. 6)
Die Vorgeschichte des Judengenozids wird auf den Seiten 71-205 der Anklageschrift beschrieben, die Beteiligung des Res.Pol.Batl. 101 ab Seite 205.
8. April 1968: Urteil
Staatsarchiv Hamburg, 213-12_0021_Band 020a
Auszug aus dem Urteil: Was galt als Beihilfe zum Mord? (S. 243-244)
„2. Die Tötung der jüdischen Menschen im Generalgouvernement ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht, ohne Zusammenhang mit den Kriegshandlungen, lediglich wegen ihrer rassischen Zugehörigkeit, stellte eine Tötung aus niedrigen Beweggründen im Sinne des § 211 StGB in der auch damals geltenden Fassung dar.
3. Das oben beschriebene Verhalten der Angeklagten war Beihilfe zum Mord im Sinne der §§ 49, 211 StGB.
Objektiv leistet Beihilfe zum Mord in diesem Sinne, wer dem Täter in irgendeiner Weise bei der Ausführung der Tat behilflich ist. Eine solche Hilfeleistung haben nicht nur diejenigen Angeklagten begangen, die eigenhändig jüdische Menschen erschossen haben, sondern auch diejenigen, die sonst in irgendeiner Weise arbeitsteilig in den Gang einer Vernichtungsaktion eingeschaltet waren. Dabei ist es gleichgültig, ob sie Wohnhäuser der Juden geräumt, die zur Vernichtung bestimmten jüdischen Menschen bewacht, zur Exekution geführt oder aber in der inneren oder äußeren Absperrung an der Gesamtbewachung eines Ortes teilgenommen haben, in dem jüdische Menschen umgebracht wurden.“
Alle Angeklagten haben gewusst, dass sie Beihilfe zum Mord im Sinne der §§ 49, 211 StGB geleistet haben. Ihnen war bekannt, dass ihre Handlungsweise dazu diente, jüdische Menschen, gleichgültig welchen Geschlechtes und welchen Alters, lediglich ihrer Rasse willen, zu töten. …
II – Parallelverfahren
3. März 1965: Eröffnung
Auszug aus der Verfügung:
(Staatsarchiv Hamburg, 213-12_0022_Band 001, S. 1)
„… Ermittlungsverfahren gegen die in der nachgehefteten Aufstellung bezeichneten Personen wegen Beihilfe zum Mord. Die Beschuldigten sind hinreichend verdächtigt, als Angehörige des Res.Pol.Btl. 101 in der Zeit von Juni 1942 bis Ende 1944 im Distrikt Lublin des ehemaligen Generalgouvernements an der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung beteiligt gewesen zu sein.“
Beschuldigte:
Gipp, Wilhelm, Kaufmann, Hamburg sowie 319 weitere Personen, davon 11 Luxemburger.
18.9.1974: Vollständig eingestellt vor allem wegen geringer Schuld nach § 47 Abs. 2 des auch zur Tatzeit geltenden deutschen Militärstrafgesetzbuches).
§ 47 des zur Tatzeit geltenden Militärstrafgesetzbuches besagte:
„(1) Wird durch die Ausführung eines Befehls in Dienstsachen ein Strafgesetz verletzt, so ist dafür der befehlende Vorgesetzte allein verantwortlich. Es trifft jedoch den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers:
- wenn er den ihm erteilten Befehl überschritten hat, oder
- wenn ihm bekannt gewesen ist, dass der Befehl des Vorgesetzten eine Handlung betraf, welche ein bürgerliches oder militärisches Verbrechen bezweckte.“
Alle Beteiligten waren der Beihilfe zum Mord beschuldigt. Es kam in diesem Fall nicht zu einer öffentlichen Klage und deshalb nicht zu einem Prozess. Dies nicht, weil die Beschuldigten nicht an grausamen Massenverbrechen gegen die jüdische Bevölkerung Polens teilgenommen hätten (das gesamte Bataillon war während zwei Jahren im Rahmen der Aktion Reinhardt bei der Vernichtung der Juden fortlaufend eingesetzt), sondern weil sie in einer hierarchisch untergebenen Position waren.
1992
Browning, Christopher: Ordinary Men: Reserve Police Battalion 101 and the Final Solution in Poland, New York 1992
(Erweiterte Ausgaben erschienen 1998 und 2017)
1993
Browning, Christopher: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die “Endlösung“ in Polen, Reinbek bei Hamburg 1993 (erste deutsche Ausgabe).
Erste deutsche Taschenbuchausgabe: April 1996; erweiterte Ausgabe: August 2020.
1996
Blau, Lucien: Die Luxemburger im Reserve-Polizeibataillon 101. Ein Beispiel unbewältigter Geschichte, Tageblatt, 8./9. Juni 1996. Dies war der erste in Luxemburg veröffentlichte Artikel zu diesem Thema.
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1998
Cerf, Paul: Es könnte Treblinka gewesen sein …, d’Lëtzebuerger Land, 13 février 1998
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2000
Dostert, Paul: Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101 und der Judenmord in Polen, Hémecht, Jg. 52, 2000, Nr. 1, S. 81-99
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2007
Kiepe, Jan: Das Reservepolizeibataillon 101 vor Gericht. NS-Täter in Selbst- und Fremddarstellungen, Hamburg 2007
Welzer, Harald: Täter. Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden, Frankfurt am Main 2007
2016
Thomas, Bernard: Fissures, d’Lëtzebuerger Land, 2 septembre 2016
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2017
Lorang, Mil: Vor 77 Jahren: Die Luxemburger Armee verlässt Luxemburg. Wie Luxemburger Soldaten zu Teilnehmern am Judenmord wurden, Tageblatt, 1. Dezember 2017
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Scuto, Denis: Des hommes ordinaires, Tageblatt, 9./10. Dezember 2017
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2019
Courtoy, Jérôme, Hoffmann, Elisabeth: Luxemburger im Reserve-Polizeibataillon 101. Neuer Nachweis für Beteiligung am Holocaust, WOXX, 20. Dezember 2019
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Lorang, Mil: Distrikt Lublin 1942/1943. Wie Luxemburger Soldaten im Osten zu Teilnehmern am Judenmord wurden. In: Luxemburg im Schatten der Shoah, Éditions Phi, Soleuvre Oktober 2019, Kapitel VII (kann hier nicht veröffentlicht werden)
2020
Schock, Pol: Auch Luxemburger unter den Tätern, d’Lëtzebuerger Land, 24. Januar 2020
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Lëtzebuerger am Reserve-Polizeibatailloun 101
Table-ronde en langue luxembourgeoise sur les Luxembourgeois du 101e bataillon de réserve de la police allemande qui a eu lieu au Musée national de la Résistance et des Droits humains à Esch-Alzette, le 5 mars 2020 avec la participation de: Jérôme Courtoy, Paul Dostert, Elisabeth Hoffmann, Mil Lorang et Benoît Niederkorn. Modération: Vincent Artuso.
Écouter la table-ronde
Caregari, Luc: Reserve Polizei Bataillon 101: De nouvelles preuves, WOXX, 10 mars 2020
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Lorang, Mil: Luxemburger beteiligt. Vor 77 Jahren fand die größte Massenerschießung des Zweiten Weltkriegs statt, Tageblatt, 7./8. November 2020
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Lorang, Mil: District de Lublin 1942/1943. Des soldats luxembourgeois complices du judéocide. In : L’ombre de la Shoah sur le Luxembourg, Éditions Phi, Soleuvre décembre 2020, Chapitre VII
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2021
Courtoy, Jérôme, Hoffmann, Elisabeth: Ein Tabu unter vielen: Täterdebatte ums Reserve-Polizeibataillon 101, Tageblatt, 6./7. März 2021
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Lorang, Mil: Beihilfe zum Mord: Luxemburger im Reserve-Polizeibataillon 101. In: Le Luxembourg et le Troisième Reich. Un état des lieux / Luxemburg und das Dritte Reich. Eine Bestandsaufnahme, S. 590-617
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2022
Lorang, Mil: Über die Beteiligung von Luxemburgern am Massaker von Józefów. Vor 80 Jahren wurden Luxemburger Soldaten zu Mittätern an der Judenvernichtung im besetzten Polen, Tageblatt, 12. Juli 2022
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2023
Lorang, Mil: Die ethnische Säuberung von Juden war im besetzten Polen total (unveröffentlichter Beitrag, Februar 2023)
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